Rom/Limburg (nn) – Das Bistum Limburg wird aufgelöst und damit der Konflikt um eine Rückkehr des bisherigen Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst beendet. Dies verlautete aus gewöhnlich gut informierten Kreisen innerhalb der Römischen Kurie.
Das bisherige Bistum Limburg wurde – aus römischer Sicht – erst kürzlich im Jahre 1827 im Zuge der Neuordnung der katholischen Bistümer nach der Säkularisierung lediglich als sogenanntes Suffraganbistum neu gegründet. Deshalb gebe es aus Sicht der Kurie weder historische noch kirchenrechtliche Bedenken gegen eine Auflösung dieser Neugründung. Zuvor gehörten die Gebiete des Bistums Limburg zu den Erzbistümern Trier und Mainz. Das bisherige Bistums soll deshalb, so heißt es, wieder in seine Herkunftsdiözesen eingegliedert und dadurch kirchenrechtlich aufgewertet werden.
Auf diese Weise würde sich auch der Konflikt um die Rückkehr des umstrittenen Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst in sein bisheriges Bistum Limburg erledigen. Die – konservative – Kurie befürwortet eine solche Rückkehr, das – eher liberale – Bistum Limburg selbst lehnt dies entschieden ab. Durch den Kompromiss einer Auflösung des Bistums wäre eine Rückkehr des Bischofs mangels eines Bistums ausgeschlossen. Gleichzeitig könnte Tebartz-van Elst aber seinen Titel als Bischof von Limburg behalten – wenn auch nur als sogenannter Titularbischof. Hierzu gibt es jedoch innerhalb der Kurie bereits Überlegungen, das bisherige Bistum als Titularerzbistum aufzuwerten. Dies hätte zur Folge, dass Tebartz-van Elst künftig den Titel eines Erzbischofs führt. Der Bischof selbst habe, so heißt es, bereits sein Einverständnis bezüglich dieser Verfahrensweise signalisiert.
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