Wiesbaden/Stuttgart (hw) – Das Bildungssystem in Deutschland steht vor einer grundlegenden Reform. Nach dem großen Erfolg des Betreuungsgeldes für Kinder im vom 25. bis 36. Lebensmonat wird diese Regelung jetzt auch auf ältere Kinder ausgedehnt. Hierfür wird sogar an der Schulpflicht gerüttelt. Eltern, die ihre Kinder von der Schulpflicht befreien lassen, erhalten 300,- Euro Ausbildungsersatz im Monat. Dies beschlossen die Landesfinanzminister nach Anhörung der Kultusinisterkonferenz bereits im letzten Monat in Stuttgart. Hessens Kultusminister Alexander Lorz bestätigte dies in einer kurzfristig und improvisiert einberufenen Pressekonferenz. „Wir haben fast einstimmig beschlossen, dass wir neue Wege gehen müssen. Gerade nach den neuesten Erkenntnissen über das Betreuungsgeld sehen wir hier noch dringenden Handlungsbedarf. Wir leben im 21. Jahrhundert, da können wir die Eltern doch nicht zwingen, ihre Kinder in die Schule zu schicken, die Grundlagen hierfür stammen aus dem 18. Jahrhundert. Und es wird ja wohl auch niemandem in den Sinn kommen, den Rohrstock wiedereinzuführen“, so der auf kritische Nachfragen entschieden reagierende Minister. Beabsichtigt ist, durch diese Maßnahme die öffentlichen Haushalte „um mindestens 10 Milliarden Euro zu entlasten. Wir gehen davon aus, dass etwa die Hälfte der Berechtigten diese alternative Form der Ausbildung nutzen wird“, erläuterte Lorz. Im Jahr betragen die öffentliche Ausgaben pro Schüler 4900,- Euro. Durch Zahlung des Ausbildungsersatzes fielen also pro Schüler 1300,- Euro im Jahr weniger an Kosten an. „Machen wir uns doch nichts vor: In vielen Familien ist doch gerade die technische Ausstattung weitaus besser als an öffentlichen Schulen. Im gewohnten sozialen Umfeld zu lernen muss kein Nachteil sein, wir werden auch allen einen Leitfaden mit möglichen Lerninhalten an die Hand geben, die qualifizierten Abschlüsse können selbstverständlich auch extern erworben werden“, schiebt der Minister alle Bedenken weg. Zusätzlich sollen neue berufliche Qualifikationen ins Leben gerufen werden. Für die männlichen Haus-Schüler dürften da besonders die Berufsfelder des „Spezialisten für angewandtes Softwareentertainment“ und des „Experten für Unterhaltungselektronik/Fachgruppe User“ interessant sein. Aber auch der weibliche Nachwuchs wird sich beruflich neuen Herausforderungen stellen können. Erwartungsgemäß wird es in Zukunft eine „Fachkraft Social Media im Anwendungsbereich“ geben, ebenso wie die „Junior Managerin für Event-Shopping“. Durch die in allen Bundesländern bereits jetzt gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Schulbefreiung aus wichtigem Grund ist die Umsetzung der Neuerung auch ohne eine – als zu aufwändig eingestufte – Gesetzesänderung rechtlich zulässig. Die Schulverwaltungen werden angewiesen, diese Vorschrift großzügig auszulegen.
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