Ab Januar: Anschnallpflicht in Straßenbahnen und Bussen im ÖPNV

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Auch in der Straßenbahn heißt es bald: Anschnallen.

Berlin (hw) – Derzeit werden in allen Betriebshöfen der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen Zusatzschichten gefahren. Grund ist eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, die zum Jahreswechsel in Kraft treten wird. Ab Januar, mit Ausnahmegenehmigung spätestens ab 1.4., gilt in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV mit Ausnahme von S- und U-Bahnen eine „allgemeine Anschnallpflicht für alle Fahrgäste im Sitzplatzbereich“. Hintergrund ist laut Verordnung „die durch das häufige Anfahren und Bremsen gegebene besondere Gefährdung im Kurzstreckenbereich“. Ausgenommen sind neben den S- und U-Bahnen bislang auch Buslinien, die ihren Schwerpunkt im Überlandverkehr haben. Für Gurtmuffel wird es übrigens teuer: Wer erwischt wird, muss genau wie ein Schwarzfahrer 60 Euro bezahlen.

 

 

Bild: hw/NN