Wolfsburg/Braunschweig (nn) – Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG Martin Winterkorn wird eingestellt. Dies gab die zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig bekannt. „Der Straftatbestand des Betruges setzt nicht nur voraus, dass man sich durch eine Täuschungshandlung einen Vermögensvorteil verschaffen will. Dies könnte durch die Verwendung der Manipulationssoftware erfüllt sein. Hinzu treten muss zudem ein Irrtum beim Geschädigten. Das Vorliegen eines solchen Irrtums ist jedoch im Ergebnis ausgeschlossen“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Jedem verständigen Käufer sei klar gewesen, dass die angegebenen Abgaswerte von den tatsächlichen Werten erheblich abweichen. „Es ist allgemein bekannt, dass die von der Volkswagen AG bereit gestellten Werte allein die Funktion haben, die Abgasnormen der Europäischen Union und vor allem der USA zu erfüllen.“
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